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Pflege-Box (8)

Nur für Patienten mit Pflegegrad und Vereinbarung über die Belieferung mit Pflegehilfsmitteln.
gemäß § 78 Absatz 1 i.V.m. §40 Absatz 2 SGB XI
Bis zu einer Gesammtsumme von 40€ Zuzahlungs frei. Mehrkosten sind vom Patienten zu tragen.
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